Wie viele Deutsche besitzen eine Patientenverfügung?

In Deutschland besitzen ca. 20% der Bürger eine Patientenverfügung. Allerdings sind nur ca. 10% davon rechtssicher formuliert und funktionieren dann auch im Fall der Fälle. Ein Grund dafür ist unter anderem, dass der Gesetzgeber 2016 grundlegende Änderungen zum Thema Patientenverfügung beschlossen hat. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass 98% der Deutschen keine rechtssicheren Formulare dafür besitzen.

Lassen Sie uns das ändern! Im ersten Schritt werden Ihre rechtssicheren Formulare durch ein Online-Interview erstellt und anschließend werden diese Dokumente für Sie eingelagert. Dadurch wird der ständige Zugriff in einer Notsituation garantiert. Weitere Informationen finden Sie dazu im Video und im Verlauf dieser Seite. Als Versicherungsmakler in Dresden helfen wir Ihnen.

Viele Menschen sind der Meinung, dass solange Familienangehörige verfügbar sind, diese dann die Angelegenheiten regeln dürfen. Dem ist leider nicht so. In Deutschland gilt, dass jeder Bürger nur allein über seine Verhältnisse entscheiden darf und daran ändert auch eine Heirat nichts.

Was gehört zur Absicherung?

In einer Patientenverfügung bestimmen Sie, welche klinische Behandlung oder Pflege durchgeführt werden sollen, wenn Sie nicht mehr im Besitz Ihrer vollen Entscheidungsgewalt sind. In dieser Verfügung können Sie unter anderem bestimmen, ob und unter welchen Bedingungen Sie lebenserhaltende bzw. lebensverlängernde Maßnahmen wünschen. Außerdem bestimmen Sie in wie weit Sie einer Organspende zustimmen und ob Sie nach Überschreiten bestimmter Therapiegrenzen, soweit gesetzlich zulässig, eine Sterbehilfe in Betracht ziehen.

Wenn Ihre Betreuung vom Vormundschaftsgericht angeordnet wird, können Sie mit einer Betreuungsverfügung dem Gericht Hinweise geben, wen es als Ihren Betreuer einsetzen soll. Dabei haben Sie die Möglichkeit bis zu drei Personen zu benennen, welche in Abstufung der Reihenfolge eingesetzt werden sollen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Personen auszuschließen.

Die Vorsorgevollmacht regelt für Sie, welche Menschen für Sie Entscheidungen treffen sollen, wenn Sie diese nicht mehr selber treffen können. Sie können dabei die Reihenfolge der bevollmächtigten Personen aber auch bestimmte Lebensbereiche bestimmen, in welchen die Vollmacht gelten soll. Beachten Sie bitte, dass Banken und Behörden oft einen offiziellen Vordruck fordern und bestimmte grundbesitzrechtliche Angelegenheiten häufig notariell beurkundet werden müssen. Ihre Bevollmächtigten sind nur dann handlungsfähig, wenn sie das Original der Vollmacht vorzeigen können.

Mit der Sorgerechtsverfügung bestimmen Sie im Fall, wenn Sie als Eltern nicht mehr über das Wohl Ihres Kindes entscheiden können, welche Personen an Ihrer Stelle diese Entscheidungen für Sie treffen sollen. Eine Sorgerechtsverfügung muss immer handschriftlich vom Sorgeberechtigten erfolgen und bei Eheleuten von beiden unterschrieben sein – unverheiratete Paare verfassen jeweils eine einzelne Verfügung. Hier finden Sie ein Beispiel als Vorlage.

Das Testament regelt unter anderem die Verteilung Ihres Vermögens nach Ihrem Tod. Besteht kein Testament für den Erblasser, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Wenn Sie dies nicht wünschen oder Streitigkeiten nach Ihrem Tod vermeiden wollen, dann empfiehlt es sich, dies zu Lebzeiten zu regeln. Ein Testament ist eine formbedürftige Willenserklärung und ist Rechtsanwälten und Notaren vorbehalten. Gern empfehlen wir Ihnen dafür die entsprechenden Kontakte.

Mit einem Organspendeausweis bestimmen Sie, ob Sie im Todesfall der Entnahme aller oder bestimmter Organe sowie der Entnahme von Gewebe zustimmen oder dies ablehnen. Um Ihren Wunsch zu dokumentieren gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder Sie verwenden den Organspendeausweis aus Papier und führen diesen immer bei sich oder Sie bestimmen diesen Punkt ebenfalls in Ihrer Patientenverfügung.

Was kostet die Erstellung der Formulare und deren Einlagerung?

Sie haben grundsätzlich mehrere Möglichkeiten für die Erstellung der Formulare: Notar, Rechtsanwalt, Internet oder Sie denken sich selber etwas aus. Im Internet erhalten Sie die Formulare meist kostenlos aber ob diese dann rechtssicher sind ist nicht bekannt. Genauso wird es sein, wenn Sie den Inhalt der Formulare selber formulieren. Aus diesem Grund sollten Sie sich professionellen Rat holen.

Die Kosten für die Erstellung beim Notar werden in der Regel vom Gegenstandswert berechnet und die Einlagerung erfolgt meist direkt beim Notar. Zusätzlich erfolgt die Eintragung bei der Notarkammer, welche Ihnen lediglich die Sicherheit gibt, dass der Richter oder Arzt in Erfahrung bringen kann, dass es für Sie solche Dokumente gibt. Der Inhalt der Dokumente ist bei der Notarkammer nicht hinterlegt.

Beim Rechtsanwalt oder anderen Institutionen betragen die Gebühren für die Erstellung der Vorsorgedokumente in der Regel zwischen 200 und 500 Euro. Dazu kommen meistens dann noch die Kosten für Einlagerung und Aktualisierung.

Wir haben uns entschieden, Ihnen zu empfehlen, die Dokumente durch Fachärzte für intensive Notfallmedizin erstellen zu lassen und diese für Sie online hinterlegen zu lassen. Durch einen persönlichen Notfall-Aufkleber auf Ihrer Krankenkarte ist die Patientenverfügung rund um die Uhr auffindbar. Zusätzlich gibt es eine 24-h-Hotline und Ihre von Ihnen bestimmten Angehörigen werden automatisch per SMS und E-Mail über einen Notfall informiert.

Die Erstellung der Dokumente ist für Sie kostenfrei und ohne einen Termin beim Rechtsanwalt oder Notar möglich. Der Beitrag für Einlagerung, ständige Aktualisierung (vor allem wichtig bei Gesetzesänderungen und bei Änderungen in medizinischer Hinsicht) sowie die sofortige Zugriffsmöglichkeit im Notfall beläuft sich auf 3,80 Euro pro Monat. Nutzen Sie für die Erstellung unseren Gutscheincode: D-RT13-6MIP0-62. Der Gutscheincode ist bereits im folgenden Link enthalten.

Wie werden die Dokumente aktuell gehalten?

Sie erhalten kostenfrei den sogenannten Update-Service. Damit erhalten Sie einmal jährlich die Erinnerung, ob sich Dinge in Ihrem Lebensumfeld geändert haben, welche eine Anpassung Ihrer Dokumente notwendig machen. Selbstverständlich haben Sie auch selber jederzeit die Möglichkeit, die Dokumente zu aktualisieren. Zusätzlich erhalten Sie die Sicherheit, dass Sie sämtliche Informationen über gesetzliche Änderungen, wie bspw. 2016 im Bereich der Patientenverfügung oder 2017 für die Vorsorgevollmacht, erhalten. Die Aktualisierung ist für Sie kostenfrei.

Was ist das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR)?

Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer haben Sie die Möglichkeit, sich registrieren zu lassen, dass für Sie eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht besteht. Aktuell werden mehr als 20.000 Registerabfragen monatlich vorgenommen, allerdings mit der kleinen aber wichtigen Einschränkung, dass nicht der Inhalt der Dokumente einsehbar ist, sondern lediglich, dass solche Verfügungen bzw. Vollmachten für Sie existieren.

Das hat den Nachteil, dass das Gericht nicht sofort auf Ihre Patientenverfügung zurückgreifen kann, sondern diese erst angefordert werden muss. Aus diesem Grund sehen wir in der oben beschriebenen Methode den effizienteren und schnelleren Weg für Arzt und Richter. Selbstverständlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich zusätzlich in diesem Register für eine kleine Gebühr eintragen zu lassen.